Handykunden müssen Werbeanrufe nicht dulden
Mobilfunkkunden müssen keine ungebetenen Werbeanrufe auf ihrem Handy dulden.
Das gelte selbst dann, wenn im Vertrag eine Klausel enthalten sei, die Werbeanrufe mit „weiteren interessanten Informationen“ erlaube, entschied das Oberlandesgericht in Hamm in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az.: 4 U 78/06). Die Klausel verstoße gegen das Transparenzgebot, weil sie im Vertrag an versteckter Stelle stehe. Der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichtes schob damit dem florierenden Adressenhandel bei Mobilfunkanbietern einen Riegel vor... [weiterlesen]
Das gelte selbst dann, wenn im Vertrag eine Klausel enthalten sei, die Werbeanrufe mit „weiteren interessanten Informationen“ erlaube, entschied das Oberlandesgericht in Hamm in einem am Montag veröffentlichten Urteil (Az.: 4 U 78/06). Die Klausel verstoße gegen das Transparenzgebot, weil sie im Vertrag an versteckter Stelle stehe. Der Wettbewerbssenat des Oberlandesgerichtes schob damit dem florierenden Adressenhandel bei Mobilfunkanbietern einen Riegel vor... [weiterlesen]
pflaumenmus - 12. Sep, 09:34
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